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Ende November stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab, damit die 13. AHV-Rente finanziert werden kann.
Im Dezember 2026 erhalten zum ersten Mal alle Pensionierte in der Schweiz eine 13. AHV-Rente. Diese wurde im März 2024 von 58.2 Prozent der Abstimmenden angenommen. Am 29. November geht es aber nur indirekt um die 13. AHV-Rente. Denn ausbezahlt wird die so oder so. Die Stimmbürger:innen entscheiden lediglich darüber, ob für die Finanzierung die Mehrwertsteuer angehoben werden soll.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer erfordert eine Änderung der Bundesverfassung. Darum kommt der “Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV” an die Urne. Für eine Annahme ist das doppelte Mehr von Volk und Ständen erforderlich.
Was sich ändert:
In einem Monat erhalten unverheiratete Rentner:innen bis zu 2’520 Franken mehr aus der 1. Säule pro Jahr. Für Ehepaare sind es maximal 3’780 Franken.
Der Bund rechnet für die 13. Rente mit insgesamt mehr als vier Milliarden Franken pro Jahr. Da die Zahl der Pensionierten weiter zunimmt und die Renten regelmässig an die Lebenshaltungskosten angepasst werden, dürfte dieser Betrag steigen und ab 2035 fünf Milliarden pro Jahr erreichen.
Um einen Teil dieser Mehrausgaben zu decken, schlägt das Parlament vor, die Mehrwertsteuer ab 2028 zu erhöhen. Der Normalsatz, der für die meisten Güter und Dienstleistungen gilt, würde von 8.1 auf 8.5% steigen. Der Sondersatz für Hotellerie würde von 3.8 auf 4% angehoben. Der reduzierte Satz von 2.6 Prozent, der für Lebensmittel, Medikamente oder Zeitungen gilt, soll unverändert bleiben.
Mit einer höheren Mehrwertsteuer verteuern sich viele Waren und Dienstleistungen. Die geplante Mehrwertsteuererhöhung führt gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu einer durchschnittlichen Mehrbelastung von schätzungsweise 180 Franken pro Jahr und Haushalt
(15 Franken pro Monat). Haushalte mit einem tieferen Einkommen werden voraussichtlich weniger stark betroffen sein, als solche mit einem höheren Einkommen. Die Zahlen basieren auf Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und auf Preisen und Ausgaben von 2018 - 2019, also ohne Berücksichtigung der bisherigen Teuerung und der Veränderung im Konsumverhalten. Es ist damit zu rechnen, dass die effektive Mehrbelastung etwas höher ausfällt.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer würde jährlich rund 1.4 Milliarden Franken einbringen, reicht aber nicht aus, um die Gesamtkosten der 13. AHV-Rente zu decken. Sie würde aber zur Entlastung der AHV-Finanzen beitragen.
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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung deckt ihre Ausgaben zum grössten Teil mit Beiträgen der Versicherten und deren Arbeitgeber. 2025 stammten rund 70 Prozent der Einnahmen aus diesen Beiträgen. Gut 20 Prozent der Einnahmen stammen vom Bund, was gesetzlich so festgelegt ist. Dieser finanziert seinen Teil hauptsächlich aus allgemeinen Bundesmitteln sowie aus den Steuern auf Tabak und Spirituosen. Weitere rund 9 Prozent stammen aus der Mehrwertsteuer sowie der Spielbankenabgabe. Letztes Jahr betrügen die Einnahmen der AHV gut 55 Milliarden Franken. Zusätzlich zu den regulären Einnahmen kommen jeweils Erträge aus der Anlage der Reserven der AHV. Diese können sehr unterschiedlich ausfallen.
Ganz unabhängig von der 13. AHV-Rente kommt das System langsam an den Anschlag. Da es immer mehr Pensionierte gibt, sinkt die Zahl der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber, die über die Lohnabgaben die AHV mitfinanzieren. Dies wird durch die zusätzliche Rente noch verstärkt: 2026 steigen die Ausgaben die Einnahmen bereits um mehr als 1 Milliarde Franken.
Wird nichts unternommen, sinken die Reserven der AHV Jahr für Jahr weiter. Im Gesetz ist vorgeschrieben, dass die AHV Reserven von 100% der jährlichen Ausgaben bereithalten muss. Bereits 2027 fallen sie aber wahrscheinlich unter diesen Wert. Bis im Jahr 2035 würden sie ohne Massnahmen noch rund 50 Prozent der jährlichen Ausgaben betragen. Und je weniger Geld als Reserve angelegt werden kann, desto kleiner fallen auch die Erträge aus diesen Anlagen aus.
Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer beträgt das Defizit 2035 schätzungsweise noch rund 3 statt 5 Milliarden Franken.
Wer unterstützt was?
Sowohl das Parlament wie auch der Bundesrat unterstützen die Vorlage. Die bürgerlichen Parteien SVP und FDP lehnen sie ab, während die Parteien Mitte, GLP, SP, und Grüne dafür sind.
Die grossen Gewerkschaftsverbände unterstützen die Erhöhung der Mehrwertsteuer ebenfalls. Eine Ausnahme bildet die Gewerkschaft des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), die eine Ablehnung der Vorlage empfiehlt.
Das Parlament hat intensiv diskutiert, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll. Einerseits stellte sich die Frage, ob es nötig ist, sofort Massnahmen zu ergreifen, oder ob die Finanzierung mit der nächsten anstehenden AHV-Reform geregelt werden kann.
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, den Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Nationalrat wollte lediglich 0.5 Prozentpunkte und der Ständerat sprach sich für eine gemischte Finanzierung aus, wie sie schon heute besteht. So hätten sowohl die AHV-Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber um insgesamt 0.2 Prozentpunkte als auch die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte angehoben werden sollen. Nach Ansicht des Ständerats wäre diese Lösung sozialer gewesen, weil Besserverdienende höhere AHV-Beiträge zahlen und auch die Arbeitgeber einen Anteil leisten. Am Schluss einigten sich die beiden Kammern auf einen Kompromiss. Dabei wird der Normalsatz um 0.4 Prozentpunkte und der Sondersatz für die Hotellerie um 0.2 Prozentpunkte angehoben. Auf eine Erhöhung der AHV-Beiträge, wie sie der Ständerat ursprünglich wollte, wird verzichtet.
Argumente der Gegner:innen:
Die Gegner:innen der Vorlage stellen die 13. AHV-Rente nicht infrage, wohl aber ihre Finanzierung. Sie sind der Meinung, dass eine Mehrwertsteuererhöhung die Kaufkraft der Haushalte übermässig belasten würde – eine Kaufkraft, die bereits durch steigende Krankenkassenprämien, Mieten und laufende Lebenshaltungskosten strapaziert sei.
Kritisiert wird an der Vorlage auch, dass die Massnahmen nur einen Teil der 13.AHV-Rente finanzieren wird. Besonders die FDP kritisiert, dass vielmehr die strukturellen Probleme der AHV angegangen werden müssten.
Auf der linken Seite betrachtet der VPOD die Mehrwertsteuer als unsoziale Abgabe, die Haushalte mit geringem Einkommen verhältnismässig stärker belaste. Die Gewerkschaft bringt zudem ein weiteres Argument vor: Angesichts des derzeit soliden Zustands der AHV-Finanzen sei eine zusätzliche Finanzierung vorerst nicht notwendig.
Argumente der Befürworter:innen:
Das Hauptargument der Ja-Seite ist: Geld. Um den Volkswillen einer 13. AHV-Rente zu respektieren, gehe es nun darum, eine Finanzierung zu finden, damit die AHV nicht in die roten Zahlen rutsche.
Befürwortende der Mehrwertsteuererhöhung sind der Ansicht, dies sei der beste Weg, um die neue Leistung rasch zu finanzieren. Im Parlament hatte sich die Linke für eine Mischfinanzierung aus Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer eingesetzt. Sie betrachtet die beschlossene Lösung angesichts der aktuellen politischen Kräfteverhältnisse jedoch als den bestmöglichen Kompromiss.
Das Budget:
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Die seit 2024 geltenden Transparenz-Regeln verpflichten die politischen Verbände und Parteien, ihre Budgets für Abstimmungen offenzulegen. Die neuen Transparenzvorschriften schreiben vor, dass Kampagnen über 50'000 Franken bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen offengelegt werden müssen. Bei Spenden über 15'000 Franken wird der Spender oder die Spenderin namentlich erwähnt.
Die Seite der Befürwortenden der Mehrwertsteuererhöhung investiert bei Redaktionsschluss Anfangs November 581’000 Franken in den Abstimmungskampf. Die Gegenseite hingegen ein wenig mehr als eine Million Franken.
Stand: 04.11.2026
Die vollständige Schlussabrechnung liegt erst Mitte Februar 2027 bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Einsicht vor.
Abstimmungsfrage:
Das steht auf dem Abstimmungszettel: Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?
Das bedeutet es: Willst Du, dass Güter und Dienstleistungen (nicht Lebensmittel) ein wenig teurer werden, damit ein Teil der 13. AHV-Rente finanziert wird?
PS: Egal welcher Meinung du bist, nutze dein Stimmrecht und gehe an die Urne.
PPS: Auch wenn man einen Brief öffnen und wieder abschicken muss, oder am Sonntag ins Abstimmungslokal gehen muss, nicht alle auf dieser Welt können so viel mitbestimmen wie wir. Also sollten wir uns auch einen Tritt in den Arsch geben und es ernst nehmen.
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