Initiative “Bargeld ist Freiheit” und direkter Gegenentwurf
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Das Schweizer Stimmvolk stimmt am 8. März darüber ab, ob Bargeld in der Verfassung verankert und so dauerhaft geschützt werden soll. Zur Abstimmung stehen eine Volksinitiative und der direkte Gegenvorschlag des Bundesrats.
Bargeldlose Bezahlmöglichkeiten sind auf dem Vormarsch. Laut einer aktuellen Studie der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wird in der Schweiz immer seltener mit Münzen und Noten bezahlt. Während 2017 noch sieben von zehn Personen bar bezahlten, waren es im vergangenen Jahr nur noch drei von zehn – bei den 15- bis 34-Jährigen sogar weniger als zwei von zehn.
Debit- und Kreditkarten, aber auch digitale Anwendungen wie Twint machen also den Grossteil der Transaktionen aus. Doch auch wenn Schweizer:innen das Bargeld immer weniger nutzen – ganz darauf verzichten möchten sie nicht. Mehr als zwei Drittel der Befragten der SNB-Studie möchten weiter die Möglichkeit haben, bar zu bezahlen. Weitere 25% der Befragten verwenden zwar selber kein Bargeld mehr, wollen es aber auch nicht abschaffen.
Bargeld ist und bleibt also beliebt. Und nicht nur das: Mit Blick auf die geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten gewinnt es sogar an Attraktivität, wie eine Studie von Edelmetallhändler Philoro Anfang 2025 bestätigt: 90% lehnen heute die Abschaffung von Bargeld ab, 2023 waren es nur 70%.
Mit der Volksinitiative möchten die Initiant:innen verhindern, dass Münzen und Banknoten abgeschafft oder verdrängt werden. Sie wollen ausserdem sicherstellen, dass der Franken als schweizerische Währung erhalten bleibt und nicht einfach mittels Gesetzesanpassung ersetzt werden kann. Deshalb fordern sie eine Absicherung in der Bundesverfassung.
Eingereicht wurde die Volksinitiative von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS). Die Bürgerinitiative versteht sich als “ausserparlamentarische Plattform zur frühzeitigen Erkennung struktureller Risiken für Freiheit, Selbstbestimmung und demokratische Kontrolle”.
Die letzte Initiative der Bewegung erlitt an der Urne Schiffbruch: Die Volksinitiative gegen eine Impfpflicht wurde im Sommer 2024 sehr deutlich mit über 70% Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Bargeld-Initiative wurde ohne Unterstützung einer politischen Partei mit 137’000 Unterschriften im Jahr 2023 eingereicht.
Was sich ändert:
Konkret verlangt die Initiative zwei neue Verfassungsbestimmungen: Erstens soll der Bund sicherstellen, dass Münzen und Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Die Initiative lässt dabei offen, welche Menge an Bargeld genügend ist. Zweitens soll es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.
Beide Ideen sollen Artikel 99 der Bundesverfassung ergänzen, der sich mit der Währung und der Geldpolitik befasst.
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Wird eine Volksinitiative von Parlament und Bundesrat behandelt, können sie sich dafür oder dagegen aussprechen. Diese Entscheidung ist dann die Empfehlung des Parlaments und Bundesrates im Abstimmungsbüchlein.
Finden Parlament oder Bundesrat das Anliegen der Initiative zwar gut, aber die konkrete Umsetzung oder Formulierung nicht, können sie einen direkten Gegenentwurf vorschlagen. Damit wird die Verfassung zwar immer noch geändert, jedoch mit einer anderen Formulierung. Ist das Initiativkomitee mit diesem Vorschlag einverstanden, kann es seine Initiative zurückziehen und das Stimmvolk stimmt nur noch über den direkten Gegenentwurf ab.
Ist das Initiativkomitee nicht mit dem Gegenentwurf einverstanden, stimmt das Stimmvolk gleichzeitig über die Initiative und den Gegenentwurf ab. Zudem können die Stimmenden ankreuzen, ob sie Initiative oder Gegenentwurf vorziehen. Diese Stichfrage gibt den Ausschlag, wenn beide Vorlagen vom Stimmvolk angenommen werden.
Über die Volksinitiative und den Gegenentwurf der Bundesversammlung wird getrennt abgestimmt. Die beiden Abstimmungsfragen können unabhängig voneinander mit “Ja” oder “Nein” beantwortet werden.
In der Stichfrage kann angegeben werden, ob die Volksinitiative oder der Gegenentwurf vorgezogen werden soll, falls beide angenommen werden. Die Stichfrage darf in jedem Fall beantwortet werden, also zum Beispiel auch, wenn die ersten beiden Fragen mit “Nein” beantwortet wurden oder wenn auf eine Stimmabgabe verzichtet wurde.Erreichen beide Vorlagen eine Mehrheit, entscheidet die Stichfrage, erreichen beide kein Volksmehr, wird keine Vorlage umgesetzt. Erreicht nur eine der beiden Vorlagen die Mehrheit, wird diese umgesetzt, unabhängig von der Stichfrage.
Das Instrument einer Stichfrage wurde auf nationaler Ebene erst drei Mal umgesetzt, zuletzt bei der Ausschaffungsinitiative 2010.
Sowohl Bundesrat als auch Parlament teilen grundsätzlich die Meinung der Initiant:innen zur Bedeutung des Bargeldes für die Schweiz und die Verwendung des Frankens als Landeswährung. Die Behörden weisen darauf hin, dass diese Frage zwar bereits in zwei Gesetzen geregelt ist, befürworten jedoch die Idee, alles auf Verfassungsebene zu heben. Die Formulierung der Initiative wird hingegen als nicht angemessen erachtet.
Der Gegenentwurf sieht vor, zwei bestehende Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert in die Verfassung zu übernehmen. Diese besagen, dass die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet und dass die schweizerische Währung der Franken ist. Der Gegenvorschlag sieht vor, in Artikel 99 der Verfassung festzuschreiben, dass die schweizerische Währung der Schweizer Franken ist und die Schweizerische Nationalbank die Versorgung mit “Bargeld” anstatt mit “Münzen und Banknoten” (wie im Initiativtext) gewährleistet.
Auf diese Weise sollen präzise und bewährte rechtliche Regelungen zur Anwendung kommen, ohne dass der Bund der Nationalbank ins Gehege kommt.
Bleibt die Frage, warum die Initiative trotz dem fast wortgleichen Gegenvorschlag nicht zurückgezogen wurde:
Aus Sicht der FBS geht der vom Bundesrat ausgearbeitete Entwurf zu wenig weit. “Wir können leider nicht bestätigen, dass die Politik verstanden hat, was wir fordern”, ist auf der Website der Bewegung zu lesen. Der Gegenvorschlag besagt: “Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.” Nach Ansicht der Initiant:innen bedeutet diese Formulierung jedoch nicht automatisch, dass die Banken der Gesellschaft weiterhin ausreichend Zugang zu Bargeld bieten werden.
Zuletzt bleibt: Weder die Initiative noch der Gegenentwurf würden im Alltag zu Veränderungen führen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Die SNB erfüllt heute schon den Auftrag, die Bargeldversorgung in der Schweiz zu gewährleisten. Auch der Franken als schweizerische Währung ist bereits heute im Gesetz verankert. Weder aus der Initiative noch aus dem Gegenentwurf ergibt sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen, oder ein Zwang, Bargeld anzunehmen.
Durch die Verfassungsänderung hätten beide Vorlagen zur Folge, dass Änderungen der Bestimmungen zur Bargeldversorgung oder zur schweizerischen Währung eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr erfordern.
Wer unterstützt was?
Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung, unterstützen aber den direkten Gegenentwurf. Von den politischen Parteien empfiehlt nur die SVP ihren Wähler:innen bei der Initiative ein Ja an der Urne einzulegen.
Fast einstimmig wird der Gegenvorschlag unterstützt. Dieser wird auch von den Kantonen, den wichtigsten Wirtschaftsverbänden wie EconomieSuisse, Schweizer Bauernverband und Bankiervereinigung wie auch Gewerkschaften unterstützt.
Einzig die Grünliberale Partei spricht sich gegen beide Vorlagen aus. Aus ihrer Sicht macht “es weder Sinn, das Bargeld in der Verfassung festzuschreiben, noch die bestehende Gesetzesbestimmung in die Bundesverfassung aufzunehmen, was faktisch keinerlei Wirkung hätte”.
Argumente der Gegner:innen der Initiative:
Die Ziele der Initiative werden weithin begrüsst, ihre Formulierung aber nicht.
Nach Ansicht des Bundesrats nimmt der Gegenvorschlag die Anliegen der Initiant:innen auf, beruht aber auf “präzisen und bewährten rechtlichen Regelungen”.
Argumente der Befürworter:innen:
„Filialschliessungen, weniger Bancomaten und höhere Gebühren dürfen Münzen und Banknoten nicht verdrängen. Der Staat muss gegensteuern, wenn die Versorgung gefährdet ist – nicht nur die machtlose Schweizerische Nationalbank (SNB).
Ob ein Beitritt zu einer neuen Währung oder eine Umstellung des «Schweizer Franken» auf einen «E-Franken» erfolgt – beides braucht zwingend ein Doppelmehr. Kein Wechsel ohne breite demokratische Zustimmung.“
Das Budget:
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Die seit 2024 geltenden Transparenzregeln verpflichten die politischen Verbände und Parteien, ihre Budgets für Abstimmungen offenzulegen. Die neuen Transparenzvorschriften schreiben vor, dass Kampagnen über 50'000 Franken bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen offengelegt werden müssen. Bei Spenden über 15'000 Franken wird der Spender oder die Spenderin namentlich erwähnt.
Bis Redaktionsschluss am 08. Februar 2026 gingen bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle keine Meldungen über die geplanten Finanzmittel ein. Weder für/gegen die Volksinitiative noch den direkten Gegenentwurf.
Das Budget kann während der Kampagne noch angepasst werden. Es kann auch sein, dass nicht das gesamte Budget genutzt wird.
Stand: 08.02.2026
Abstimmungsfrage:
Das steht auf dem Abstimmungszettel:
Wollen Sie die Volksinitiative “Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)” annehmen?
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. September 2025 über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung annehmen?
Falls sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenentwurf von Volk und Ständen angenommen werden: Soll die Volksinitiative oder der Gegenentwurf in Kraft treten?
Das bedeutet es:
Willst Du erstens die Initiative annehmen oder ablehnen, die in der Verfassung festlegt, dass der Bund immer genügend Noten und Münzen der Währung Schweizer Franken für die Bevölkerung bereithält?
Willst du zweitens, den Gegenvorschlag, der von Bundesrat und Parlament ausgearbeitet wurde, annehmen oder ablehnen? Im Gegensatz zur Initiative wird von “Bargeld” und “SNB” statt “Bund” gesprochen.
Und drittens: Falls beide Vorlagen angenommen werden und egal, was du bei den zwei anderen Fragen gestimmt hast: Welche von beiden Vorlagen soll umgesetzt werden?
PS: Egal welcher Meinung du bist, nutze dein Stimmrecht und gehe an die Urne.
PPS: Auch wenn man einen Brief öffnen und wieder abschicken muss, oder am Sonntag ins Abstimmungslokal gehen muss, nicht alle auf dieser Welt können so viel mitbestimmen wie wir. Also sollten wir uns auch einen Tritt in den Arsch geben und es ernst nehmen.
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