Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise

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In einem zweiten Anlauf will der Bund eine e-ID einführen. Im Gegensatz zur abgelehnten Vorlage 2021 sollen statt private Anbieter neu der Bund diese herausgeben und die Infrastruktur stellen. Gegen das Bundesgesetz wurde das Referendum ergriffen, darum stimmen wir am 28. September darüber ab.

Wer sich im Internet bewegt, muss sich unter Umständen ausweisen. Deshalb kam bereits vor einigen Jahren die Idee eines elektronischen Identitätsnachweises auf. Im März 2021 lehnten die Stimmbürger:innen die Einführung einer solchen e-ID ab. Die Gegner:innen kritisierten vor allem, dass private Anbieterinnen die e-ID herausgeben würden. Mit dem neuen Gesetz liegt die Verantwortung nun beim Bund. Er stellt sie aus und betreibt die nötige technische Infrastruktur. Die e-ID wird auf dem Smartphone in einer elektronischen Brieftasche (Wallet-App) gespeichert. Neben der Identitätskarte können auf der gleichen Plattform und App auch andere Nachweise gespeichert werden, Beispiele dafür sind der elektronische Führerausweis, Ausbildungsdiplome, Mitgliederausweise von Vereinen oder Kundenkarten.

Das “Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise” steht unter dem fakultativen Referendum, das bedeutet: Die Stimmbevölkerung stimmt nur darüber ab, wenn jemand gegen das neue oder veränderte Gesetz ist und das Referendum ergreift. Im Fall des e-ID-Gesetz war das der Fall. Ein Komitee aus der EDU Schweiz, der Jungen SVP, den Freunden der Verfassung, Aufrecht Schweiz und der Digitalen Integrität Schweiz reichten bei der Bundeskanzlei über 55’000 gültige Unterschriften gegen das Gesetz ein. Darum stimmen wir nun am 28. September darüber ab.

Was sich ändert:

Wird die Vorlage angenommen, tritt das neue Bundesgesetz in Kraft. Es erlaubt dem Bund, eine elektronische Identitätskarte herauszugeben und die Infrastruktur dazu zu betreiben. 

Wer die e-ID braucht, entscheidet bei jeder Nutzung selbst, wem welche Daten übermittelt werden. Behörden und Unternehmen dürfen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für das jeweilige Geschäft nötig sind. So darf beispielsweise ein Unternehmen, das Produkte mit Altersbegrenzung verkauft, nicht nach dem Geschlecht fragen. Der Altersnachweis kann ausserdem erbracht werden, ohne dass das genaue Geburtsdatum übermittelt wird. Die Nutzerinnen und Nutzer der e-ID geben also weniger preis, als wenn sie die Identitätskarte vorweisen.

Der Bund hat die e-ID im Dialog mit Personen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft entwickelt. Das gemeinsame Ziel war dabei, eine demokratische abgestützte, freiwillige, sichere und einfach bedienbare Lösung für alle zu finden. Die Kosten für die Entwicklung sowie den Betrieb der e-ID und der Infrastruktur für die Jahre 2023 - 2028 belaufen sich auf rund 180 Millionen Franken. Wenn die Stimmbürger:innen der Vorlage zustimmen, kann die e-ID frühestens Mitte 2026 eingeführt werden. In einem ersten Schritt wird die e-ID schweizweit akzeptiert, der Bund möchte jedoch auch Schnittstellen mit der EU schaffen. Um hierfür aber erste Gespräche führen zu können, muss das Gesetz angenommen werden.

  • Nein. Das Bundesgesetz schreibt nicht vor, in welcher Form die Identitätskarte in Zukunft erhältlich sein wird, sondern gibt dem Bundesrat ergänzend zur aktuellen analogen Karte die Möglichkeit einer digitalen Version. Entscheiden der Bund und das Parlament, dass in Zukunft nur noch die e-ID als Identitätsnachweis ausgegeben wird, könnte gegen diesen Beschluss erneut das Referendum ergriffen werden und das Stimmvolk hätte das letzte Wort darüber.

Wer dagegen ist:

Neben der EDU plädiert die SVP für ein Nein an der Urne. 

In zwei Referendumskomitees organisierten sich die Piratenpartei, MASS-VOLL! sowie Freunde der Verfassung und Digitale Integrität Schweiz gegen die e-ID.

Argumente der Gegnerinnen:

Das Referendumskomitee “E-ID-Gesetz-Nein” kritisiert, dass die Fehler aus dem Jahr 2021 wiederholt würden und auch das neue Gesetz keine ausreichenden Sicherheitsgarantien schaffe. Es befürchtet, dass bei der Nutzung der e-ID bei privaten Unternehmen sensible Daten gespeichert würden und diese grosse Menge an Daten ein entsprechendes Missbrauchspotenzial biete. 

Das zweite Komitee “Volkswillen respektieren - MASS-VOLL!” warnt davor, dass eine e-ID nie freiwillig bleibe, sondern zur totalen Massenüberwachung führe. Volksrechte wären nur noch mit e-ID wahrnehmbar. Und in Krisen würde die e-ID als Basis für Zwangsmassnahmen dienen, die Demokratie und Grundrechte zerstöre.

Wer dafür ist:

Von den Parteien im Bundeshaus empfehlen FDP, EVP, Mitte, GLP, Grüne und SP ihren Mitglieder:innen ein JA an der Urne. Auch Parlament und Bundesrat sprechen sich für ein Ja aus. Hinter der e-ID stehen auch Verbände aus der Wirtschaft, etwa economiesuisse.

Argumente der Befürworter:innen:

Schon heute müssten Nutzer:innen für gewisse Angebote im Internet ihre Identität bestätigen. Dies geschieht häufig mit einer Fotokopie der Identitätskarte. Das sei umständlich und unsicher. Viele Staaten würden ihren Bürger:innen bereits eine e-ID anbieten und könnten so viele Dienstleistungen unkomplizierter zur Verfügung stellen. Damit die Schweiz den digitalen Wandel auch international mitgestalten könne, brauche es eine e-ID. Die elektronische ID garantiere den grösstmöglichen Schutz der Privatsphäre. Wer die e-ID braucht, entscheide bei jeder Nutzung selbst, wozu sie eingesetzt werde und wem welche Daten übermittelt würden. Dank der e-ID könnten Privatpersonen, Unternehmen und Behörden durchgehend elektronisch arbeiten. Das erspare Kosten, die bei analogen Prozessen anfallen. Die e-ID fördere die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Das Budget:

Die seit 2024 geltenden Transparenz-Regeln verpflichten die politischen Verbände und Parteien, ihre Budgets für Abstimmungen offenzulegen. Die neuen Transparenzvorschriften schreiben vor, dass Kampagnen über 50'000 Franken bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen offengelegt werden müssen. Bei Spenden über 15'000 Franken wird der Spender oder die Spenderin namentlich erwähnt.

Die Befürworter:innen der e-ID budgetieren für ihren Abstimmungskampf rund 670’000 Schweizer Franken. Mehrere Komitees und Allianzen erhielten dabei vor allem aus der Wirtschaft grosse Beträge. Namentlich von Swisscom, economiesuisse und digitalswitzerland. 

Auf der Gegenseite budgetieren die Piratenpartei und MASS-VOLL! zusammen rund 135’000 für ein Nein an der Urne.

Das Budget kann während der Kampagne noch angepasst werden. Es kann auch sein, dass nicht das gesamte Budget genutzt wird.

Stand: 29.08.2025

Abstimmungsfrage:

Das steht auf dem Abstimmungszettel: Wollen Sie das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?

Das bedeutet es: Willst Du, dass die gesetzliche Grundlage für eine digitale ID und weitere Nachweise geschaffen wird?


PS: Egal welcher Meinung du bist, nutze dein Stimmrecht und gehe an die Urne.

PPS: Auch wenn man einen Brief öffnen und wieder abschicken muss, oder am Sonntag ins Abstimmungslokal gehen muss, nicht alle auf dieser Welt können so viel mitbestimmen wie wir. Also sollten wir uns auch einen Tritt in den Arsch geben und es ernst nehmen.


Oli Wingeier

Oli, findet alles Neue spannend und erstmal gut, ausser die neuen Rechten. Duscht jeden Morgen zu lange, besitzt mehr als tausend Notizbücher und zu viele Gedanken (oder umgekehrt).
Für rethink wühlt er sich jede Woche durch etliche Nachrichten und kreiert dann daraus eine Zusammenfassung der wichtigsten News. Zu lesen und hören als “Weekly”

https://instagram.com/oli.wingeier
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