Weekly, KW 12

 

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Guten Abend aus der rethink-Redaktion. 

Wir schauen heute ganz genau auf die Entscheide des Parlaments in der Frühjahrssession. Zuvor geht es aber nach Frankreich, wo heute in vielen Städten wichtige Wahlen stattfinden.

Regionalwahlen in Frankreich.

Vergangenen Sonntag fand die erste Runde der Kommunalwahlen in Frankreich statt. Sowohl die rechte Rassemblement National (RN) von Marine Le Pen sowie die Linkspartei La France Insoumise (LFI) konnten Zugewinne verbuchen. Jedoch wurde in der Mehrzahl der Gemeinden und in praktisch allen Grossstädten keine absolute Mehrheit erreicht und es kommt heute zu einem zweiten Wahlgang.

Hintergrund:
Die Wahlen gelten als wichtiger Stimmungstest für die nationale Politik in Frankreich. Besonders im Hinblick auf die Präsidentschaftswahl, welche nächstes Jahr stattfindet.

In der Hauptstadt Paris liegt der Kandidat der sozialistischen Partei laut Hochrechnungen deutlich vor der bürgerlichen Konkurrenz. Nach 25 Jahren linker Dominanz sollte die ehemalige Justiz- und Kulturministerin Rachida Dati die Stadt an der Seine für die Rechte zurückholen. Für beide geht es heute in die Stichwahl, da vor einer Woche niemand eine absolute Mehrheit erreicht hat.

In Marseille, der zweitgrössten Stadt des Landes, scheint es laut Hochrechnungen auf ein Kopf-an-Kopf-Rennen zuzugehen - zwischen dem Kandidaten des Rassemblement National Franck Allisio und dem amtierenden und linken Bürgermeister Benoît Payan.

Zoe Geissler ist für Korrespondentin für SRF in Frankreich. Nach ihrer Einschätzung wäre ein Sieg in Marseille ein riesiger Erfolg für die Rechtsaussen-Partei. Der Rassemblement National ist zwar auf nationaler Ebene stark, lokal bisher aber schlecht verankert. Man müsse aber noch vorsichtig sein, wenn man schon jetzt von einem Wahlsieg spreche. Im zweiten Wahlgang dürfte es der Partei wahrscheinlich schwieriger fallen, da sich Allianzen gegen das Rassemblement bilden dürften.

Was jetzt passiert:
Die Wahllokale schliessen je nach Standort zwischen 18 und 20 Uhr. Erste Ergebnisse werden ab 20 Uhr erwartet. Die Wahlbeteiligung, die vor einer Woche mit 57% historisch niedrig war, scheint sich in etwa zu halten und erreichte um 17 Uhr 40.1%.

 

Entscheide aus der Frühjahrssession.

In Bundesbern ging diese Woche die erste ordentliche Parlamentssitzung im Jahr 2026 zu Ende. Elf Vorlagen brachten National- und Ständerat an der Schlussabstimmung am Freitag parlamentarisch unter Dach und Fach.

Ein kurzer Überblick über die Entscheide:

Doppelnamen kommen zurück:
Ehepaare erhalten wieder mehr Freiheiten bei der Wahl ihrer Nachnamen. Nach jahrelangem hin und her konnte sich das Parlament auf eine Änderung im Namensrecht einigen. Bei einer Eheschliessung sollen die Verlobten individuell und flexibel über ihren Nachnamen entscheiden. Dazu gehört die Wiedereinführung des Doppelnamens für Ehepaare. Jedoch nicht für ihre Kinder. Für diese muss in Zukunft einer der beiden Nachnamen ausgesucht werden.

SRF stellt ein interaktives Tool zur Verfügung, das alle Möglichkeiten zum Kombinieren der Namen aufzeigt: srf.ch/neues-namensrecht

Das Entlastungspaket ist abgespeckt:
Der Bundesrat stellte im Entlastungspaket 27 einen Haufen Budgetposten auf, die ganz gestrichen oder gespart werden könnten. Zwischen zwei und drei Milliarden Franken pro Jahr sollte das Paket in den nächsten drei Jahren freispielen. Und damit sollen zusätzliche Ausgaben - etwa für Armee und Altersvorsorge - gedeckt werden können.

Doch je länger die politische Diskussion dauerte, desto kleiner wurde das Entlastungspaket. Mit der Schlussabstimmung entspricht das Paket noch rund 60 Prozent der ursprünglich geplanten Entlastung. Nämlich noch rund 1.4 bis 2 Milliarden Franken pro Jahr. Das bedeutet: Entweder findet die Politik Mehreinnahmen - oder es drohen rote Zahlen.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter warnte das Parlament vor einem “Boomerang”, der die National- und Ständerät:innen im Dezember in der Budgetdebatte einholen werde.

Dass das Entlastungspaket nicht ausreichen wird, um die Mittel für die beschlossenen Ausgaben freispielen, signalisiert der Bundesrat auch mit seinem Entscheid, für die Armeeaufrüstung die Mehrwertsteuer befristet erhöhen zu wollen. Zusatzeinnahmen also.

Auch für weitere Bereiche – für die Bahninfrastruktur etwa und für die Altersvorsorge – solls die Mehrwertsteuer richten. Bei Parteien und Bevölkerung kommt das schlecht an – hier braucht es bundesrätliche Überzeugungsarbeit.

Doch auch im Parlament gibt es zahlreiche Ideen für Zusatzeinnahmen und Ideen, um die Schuldenbremse anzupassen – bisher ein Tabu. Die Grüne Partei fordert eine Grundsatzdebatte im Sommer und dürfte bis in die Mitte Unterstützung erhalten. Dafür verzichtet sie darauf, das Referendum gegen das Entlastungspaket 27 zu ergreifen.

Nationalrat sagt Ja zur Gebühr für Alpentransit.

Die Belastungsgrenze des Individualverkehrs ist auf den Nord-Süd-Verbindungen in den Alpen an diversen Wochenenden und rund um bestimmte Feiertage oft überschritten. Das Sinnbild dieser Überlastung zeigt sich einmal jährlich an einem bestimmten Ort in der Innerschweiz. Die Rede ist wenig überraschend vom Oster-Stau am Gotthard.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) warnt bereits jetzt vor dem Osterreiseverkehr. Besonders am frühen Mittwochnachmittag, dem 1. April, sowie an Gründonnerstag und Karfreitag ist vor dem Gotthard-Nordportal und auf der San-Bernardino-Route “mit erheblichen Zeitverlusten und langen Wartezeiten zu rechnen”.

Ein Blick auf die Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) verdeutlicht die Verkehrsdimensionen über das gesamte Jahr hinweg. Im Jahr 2021 überquerten täglich durchschnittlich 74’300 Personen in rund 32’700 Personenwagen und Reisecars den Schweizer Alpenhauptkamm. Der Gotthard-Tunnel ist dabei mit einem Anteil von 43% die mit Abstand wichtigste Route, gefolgt vom San Bernardino mit 20%. Die Verkehrsstruktur auf der Strasse teilt sich dabei in drei etwa gleich grosse Teile auf: Binnenverkehr (Fahrten innerhalb der Schweiz mit ca. 35%), Quell- und Zielverkehr (Fahrten von der Schweiz ins Ausland oder umgekehrt mit ca. 34%) und Transitverkehr (reine Durchfahrten von Ausland zu Ausland mit ca. 31%).

Um die stark belasteten Nord-Süd-Achsen zu entlasten, plant das Parlament nun eine neue Gebühr, die gezielt den Transitverkehr eindämmen soll.

Hintergrund:
Noch im Mai 2025 debattierte das Parlament über eine variable Maut für den Nord-Süd-Transit. Der ursprüngliche Vorschlag sah vor, eine Gebühr für alle Fahrzeuge einzuführen, welche die Alpen in der Schweiz passieren. Die Maut wäre unabhängig von der Nationalität oder dem Grund der Fahrt fällig geworden, wodurch diese den Namen “Maut für alle” oder “Alpenmaut” erhielt.

Dieses Modell der Alpenmaut scheiterte jedoch im Parlament. Ein Hauptgrund für die Ablehnung war die Sorge um die Isolation des Tessins, da man befürchtete, dass eine generelle Abgabe den Kanton vom Rest der Schweiz abkoppeln würde.

In einer erneuten Debatte am 19. März 2026 hat sich der Nationalrat nun mit 173 zu 13 Stimmen und 3 Enthaltungen für eine Transitabgabe ausgesprochen. Der Ständerat hatte die Motion zuvor im September 2025 ohne Gegenstimme angenommen. Im Gegensatz zu der Maut für alle aus dem Jahr zuvor sollen neu nur ausländische Fahrzeuge, welche die Schweiz durchqueren ohne einen „wesentlichen Aufenthalt im Inland“ zu haben, eine Gebühr entrichten. Zudem solle die Gebühr dynamisch sein und je nach Verkehrsdichte, Wochentag und Uhrzeit variieren. Die Einnahmen aus der Gebühr würden in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds fliessen.

Befürworter wie der Urner Mitte-Nationalrat Simon Stadler betonen die Dringlichkeit. An Spitzentagen wie Ostern oder Pfingsten seien bis zu 80% der Fahrzeuge am Gotthard ausländische Autos. Dies führe zu massivem Ausweichverkehr auf Kantonsstrassen, was die lokale Bevölkerung blockiere und Rettungskräfte behindere. Unterstützt wird der Vorstoss über fast alle Parteigrenzen hinweg, insbesondere von Vertretern aus den betroffenen Kantonen Tessin, Uri, Graubünden und Wallis.

Kritik kommt von den Grünliberalen (GLP) und dem Bundesrat. Verkehrsminister Albert Rösti warnt vor dem administrativen Mehraufwand, da für die Abgabe alle Grenzübergänge überwacht werden müssten. Zudem geht er davon aus, dass für die Erhebung einer solchen Gebühr die Verfassung angepasst werden müsste. Im fraglichen Verfassungsartikel steht, dass öffentliche Strassen ohne Gebühr benutzt werden dürfen. Allerdings kann das Parlament Ausnahmen bewilligen.

Was jetzt passiert:
Nach der Zustimmung in beiden Kammern des Parlaments ist nun der Bundesrat am Zug, eine konkrete Vorlage auszuarbeiten. Falls für eine solche Durchfahrtsabgabe eine Verfassungsänderung notwendig wäre, wie von Rösti erwähnt, wird das letzte Wort beim Schweizer Stimmvolk liegen.

Und damit haben wir das Ende von diesem Weekly erreicht. Schön warst Du auch diese Woche mit an Bord. Wir lesen (und hören) uns nächsten Sonntag :)


Text: Oliver Wingeier und Antoine Bumann
Redaktionsschluss: 18:30
Weekly 11/2026

Mit Informationen von: srf.ch, rts.ch, parlament.ch, bfs.admin.ch, tagesanzeiger.ch

Headerbild von Milad Fakurian auf Unsplash

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