Weekly, KW 16

🕐: ca. 9 Min. | 🎧: hier hören


Guten Abend aus der rethink-Redaktion

Heute schauen wir zurück auf den Wahlsieg von Peter Magyar in Ungarn vergangenen Sonntag. 

Bei Redaktionsschluss letzte Woche war noch nicht zu erahnen, ob Magyar oder Langzeit-Premier Orbán das Rennen macht. Nun wissen wir, es hat gereicht, um Orbán nach 16 Jahren vom Thron zu stossen. Doch wer ist Peter Magyar genau und welche Politik erwartet nun das Land? 

Starten tun wir aber mit einem Thema aus der Schweiz:

Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen das Fedpol.

Im Jahr 2012 flüchtete ein Mann aus dem Irak in die Schweiz. Hier plante er für den Islamischen Staat IS einen Bombenanschlag in Europa – wurde aber rechtzeitig erwischt.

2017 verurteilte ihn das Bundesstrafgericht wegen Beteiligung am IS zu über drei Jahren Gefängnis. Seine Haftstrafe verbüsste er und anschliessend hätte er ausgeschafft werden sollen.

Doch das ist zur Zeit nicht möglich, weil ihm im Irak unmenschliche Behandlung droht. Im Irak werden Unterstützern von Terrororganisationen mit der Todesstrafe bestraft – sie werden meist erhängt.

Vergangenen Frühling wurde der Mann aus der Ausschaffungshaft entlassen, da diese nur eine beschränkte Zeit dauern darf. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hielt den Mann aber immer noch für gefährlich und erliess deshalb Massnahmen gemäss Anti-Terror-Gesetz: Der Iraker durfte zu zehn Personen keinen Kontakt haben, wurde elektronisch überwacht und musste an regelmässigen Gesprächen teilnehmen. Solche Massnahmen gelten immer nur für eine gewisse Zeit. Das Fedpol verlängerte danach seine Massnahmen, respektive ordnete sie neu an.

Doch jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen gegen das Bundesamt für Polizei entschieden. Es dürfe keine Massnahmen im Sinne des Anti-Terror-Gesetzes mehr gegen den Mann geben. Laut Gericht braucht es Hinweise auf neue terroristische Aktivitäten – etwa das Liken oder Reposten von IS-Inhalten oder Organisieren einer Propagandaakation –, um erneut Massnahmen zu ergreifen.

Gemäss Gericht dürften die Überwachungsmassnahmen nicht dauerhaft auf demselben Sachverhalt beruhen, auch nicht bei einer als gefährlich eingestuften Person. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet also, dass die Neuanordnung der Kontaktverbote, Meldepflicht und elektronische Überwachung rechtswidrig sind.

Es gelang dem Fedpol nicht, vor Gericht darzulegen, inwiefern neue und konkrete Anhaltspunkte für eine terroristische Aktivität vorliegen sollen. Das Fedpol hatte argumentiert, der vom Iraker ausgehenden terroristischen Gefahr habe bislang nicht wirkungsvoll begegnet werden können.

Das überzeugte das Bundesverwaltungsgericht nicht: Würde man das Gesetz so interpretieren, würde das darauf hinauslaufen, dass die vom Gesetz vorgesehene Höchstdauer von sechs, beziehungsweise bei einer Verlängerung von insgesamt zwölf Monaten, faktisch ausser Kraft gesetzt werde. So könnten Anti-Terror-Massnahmen gestützt auf dieselbe Gefahr, dauerhaft angeordnet werden. Das widerspreche offensichtlich der Intention des Gesetzgebers. Aus der bundesrätlichen Botschaft ergebe sich ausdrücklich, dass die zeitliche Dauer einer Massnahme verhältnismässig sein müsse.

Der Anwalt des Mannes, Remo Gilomen, freut sich über das Urteil. Er und sein Mandat hätten den Gesetzestext gleich interpretiert wie das Bundesverwaltungsgericht. Für eine weitere Verlängerung brauche es komplett neue Sachverhaltselemente. Das Fedpol habe das Gesetz anders interpretieren wollen, nämlich so: “Wenn sich am Verhalten der betreffenden Person - das sie natürlich ohnehin subjektiv interpretieren - nichts verändert, dann gilt sie immer noch als gefährlich”, so Gilomen.

Was jetzt passiert:
Das Urteil aus St. Gallen ist allerdings noch nicht rechtskräftig – das Fedpol könnte es noch weiterziehen. Ob es das vorhat, ist unklar. Auf Anfrage von Radio SRF teilte das Bundesamt für Polizei lediglich mit, es nehme das Urteil zur Kenntnis. Anwalt Gilomen ist jedoch zuversichtlich, dass auch das Bundesgericht seine Interpretation teilt.

Ob und wann der Iraker ausgeschafft werden kann, bleibt aufgrund der Lage in seinem Heimatland fraglich. Bis auf weiteres darf er sich nun in der Schweiz frei bewegen. Aktuell ohne Überwachungsmassnahme vom Fedpol. Dieses will oder kann sich zur aktuellen Gefährlichkeit des Mannes nicht äussern.

Wichtig zum Abschluss ist: Das Bundesverwaltungsgericht entschied nicht darüber, ob der Iraker eine Gefahr darstellt oder weiter überwacht werden sollte. Sondern nur darüber, dass die Anhaltspunkte für eine Überwachung, die das Fedpol vorlegte, nicht als Rechtfertigung für die Verlängerung der Überwachungsmassnahmen reichen.

Was bedeutet Magyars Wahlsieg?

Vergangenen Sonntag fanden in Ungarn Parlamentswahlen statt. Gegen 21 Uhr erschienen erste Hochrechnungen und es zeichnete sich ein Erdrutschsieg für den Herausforderer Peter Magyar ab. Kurz vor Mitternacht wurde dann klar, dass seine Tisza-Partei mit 138 von 199 Sitzen im Parlament die Zweidrittelmehrheit erreicht und damit auch weitreichende Reformen umsetzen kann. Viktor Orbán anerkannte noch am Sonntagabend seine Niederlage und gratulierte seinem Herausforderer.

Doch wie schaffte es Peter Magyar, so grosse Teile der Bevölkerung zu mobilisieren? Schliesslich gelang es die vergangenen 16 Jahren niemandem, Orbán und die Fidesz-Partei zu schlagen.

Zwar hatten bereits die Prognosen einen deutlichen Sieg für Orbáns Herausforderer vorausgesagt. Nur hätte niemand in Ungarn gewagt, ihnen zu vertrauen. Doch der Wandel war spürbar in den vergangenen Wochen. Im ganzen Land war Magyar. Überall, selbst in den konservativsten Landgemeinden versammelten sich Hunderte auf dem Dorfplatz, wenn er kam und sprach. Auf Dorfplätze, wo vorher noch nie Spitzenpolitiker gestanden haben. Magyar zog nicht über Migranten her, beschwor keine Feindbilder hervor oder stellte die EU oder Ukraine nicht als grosser Gegner dar. Er sprach über die echten Probleme im Land. Er prangerte das fehlende WC-Papier in Spitäler an, die maroden Züge, die anderswo längst im Museum stehen.

Viele Dörfer auf dem Land erhalten kaum Informationen von ausserhalb. Frei empfangbar sind fast nur die Staatsmedien. Wer sich darüber informiert, bekommt vor allem eines: Propaganda. Das Online-Magazin Republik besuchte vor der Wahl eines dieser Dörfer in Ungarn. Arpi Szabó, ein 44-jähriger Automechaniker, sagte, dass alles so friedlich, so optimistisch gewesen sei. Magyar habe davon gesprochen, füreinander da zu sein. Für westliche Ohren klinge das vielleicht banal, sagte Arpi. Für Ungar:innen sei es das nicht. In Ungarn seien immer alle deprimiert. Sie würden fluchen und alle anderen hassen. Niemand habe sich je für die Menschen auf dem Land interessiert, sagte er.

Magyar wird also deutlich mehr Charisma zugesprochen, dass er die wirklichen Probleme anspricht und die Leute ernst nimmt. Doch was für ein Politiker ist er?

Er ist nicht der linke Sozialdemokrat, den sich manche Jungen vielleicht gewünscht hätten. Er selbst bezeichnet sich als konservativ und “rechts”. In der Migrations­frage steht er Orbán näher als der EU: Den Grenzzaun will er behalten, Verteilungs­quoten lehnt er ab, und wenn er davon spricht, Ungarn vor illegaler Migration zu schützen, klingt er kaum anders als sein Vorgänger. Er gilt nicht als Kämpfer für queere Rechte und wurde auch schon als «Orbán light» bezeichnet.

Doch vielleicht war genau das Kalkül. Wer Fidesz-Wähler:innen überzeugen will, kann es sich nicht leisten, als Kulturliberaler aus Budapest zu gelten. Magyar kennt die Fidesz-Partei und deren Anhänger:innen nur zu gut. Er war 20 Jahre lang Mitglied in der Partei von Viktor Orbán, bis er 2024 öffentlich mit ihr brach und die Korruption anprangerte.

Magyar’s Sieg über Viktor Orbán bedeutet auch ein Sieg über die rechtspopulistische Fidesz-Partei. Sie galt als Vorreiter im europäischen Rechtspopulismus. Natascha Strobl ist österreichische Politikwissenschaftlerin und Populismus-Expertin. Sie sprach in der SRF Sendung “NewsPlus” darüber, dass die Abwahl von Orbán eine Niederlage für die gesamte europäische Rechte ist: “Meloni, le Pen, Weidl,

Viktor Orbán etablierte ein neues Modell in einer rechtsextremen Demokratie. Die Justiz so umbauen, dass man selbst profitiert. Medien direkt oder indirekt kontrollieren, Aufträge oder Jobs für Menschen, die einen unterstützen. Die Fidesz-Partei habe es über die Jahre geschafft, ein ganzes Land sich untertan zu machen, sagt Strobl. Doch genau gegen das haben die Ungarinnen und Ungarn gestimmt.

Damit Magyar nun anfangen kann zu wirken, muss der ungarische Staatspräsident ihm den Auftrag geben, eine Regierung zu bilden. Wann dies geschehen wird, ist noch offen. Schon jetzt ist klar: Viele Posten in der Regierung sollen durch Expert:innen besetzt werden und nicht Freunde von Magyar. Das hört sich zumindest sehr vielversprechend an.




Und damit sind wir am Ende des heutigen Weekly angelangt.

Bevor ich mich aber verabschiede, starten wir eine neue Kategorie: Der Wetterausblick auf nächste Woche.

Morgen Montag nur teilweise sonnig, ab dem Nachmittag ist in der Deutschschweiz mit Bise zu rechnen. Diese bleibt mehr oder weniger die ganze Woche bestehen. Ab Dienstag wieder sonniger, bis und mit Samstag bleibt die Höchsttemperatur bei rund 17 Grad.

Vielen Dank, dass du auch heute mit dabei warst. Wie immer freuen wir uns über dein Feedback oder dass du uns weiterempfiehlst.

Für den Text war heute Oli Wingeier verantwortlich, Redaktionsschluss war am: Sonntag um 9 Uhr.




Weekly 16/2026

Mit Informationen von: srf.ch, republik.ch, tagesschau.de,

© rethink-blog 2026

Oli Wingeier

Oli, findet alles Neue spannend und erstmal gut, ausser die neuen Rechten. Duscht jeden Morgen zu lange, besitzt mehr als tausend Notizbücher und zu viele Gedanken (oder umgekehrt).
Für rethink wühlt er sich jede Woche durch etliche Nachrichten und kreiert dann daraus eine Zusammenfassung der wichtigsten News. Zu lesen und hören als “Weekly”

https://instagram.com/oli.wingeier
Weiter
Weiter

Weekly, KW 15