Weekly, KW 22

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Weekly am 31.05.2026
rethink

Guten Abend aus der rethink-Redaktion.

Es ist 18 Uhr, Zeit für das Weekly. Der Nachrichtenrückblick der Woche aus der rethink-Redaktion.
An diesem 31. Mai haben wir drei Themen für dich vorbereitet. Wir beleuchten den Ebola-Ausbruch in Zentralafrika genauer und schauen nach Bundesbern, wo die vorbereitenden Kommissionen des Ständerats über die Bilateralen 3 diskutieren. Zuerst geht es aber in die Ukraine.

Ukraine sagt Ja zu Kreditabkommen mit der EU.

Am Donnerstag ratifizierte das ukrainische Parlament ein Abkommen mit der Europäischen Union.Dafür stimmten 298 Abgeordnete, notwendig gewesen wären mindestens 226 Stimmen. Damit ist der Weg für Finanzhilfen in der Höhe von 90 Milliarden Euro frei, mit denen die Regierung im fünften Kriegsjahr Rekordsummen in die Verteidigung gegen Russland investieren kann.

Hintergrund:
Die EU-Länder hatten den Kredit Ende April endgültig gebilligt, nachdem Ungarn sein monatelanges Veto zurückgezogen und damit die Anpassung des EU-Haushaltes ermöglicht hatte.

Von den neuen EU-Finanzhilfen in der Höhe von 90 Milliarden Euro, sind 60 Milliarden für verteidigungsrelevante Ausgaben vorgesehen. Die Regierung in Kyjiw rechnet im kommenden Monat mit 3.2 Milliarden. Im laufenden Jahr sollen insgesamt 45 Milliarden Euro ausgezahlt werden, die verbleibenden 45 sind für das Jahr 2027 vorgesehen.

Noch am Donnerstag traf sich der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj mit seinem schwedischen Amtskollegen Ulf Kristersson und vereinbarte den Kauf von 20 Kampfjets des Typs Gripen 39 E/F. Stockholm hingegen spendet 16 Modelle der älteren Baureihe C. Die gespendeten Flugzeuge würden Anfang 2027 ausgeliefert, sagte Kristersson. Ab 2030 soll die Auslieferung der neuesten Generation erfolgen.

Das Finanzierungskonzept der Europäischen Union sieht vor, die Mittel für den 90-Milliarden-Kredit zu günstigen Konditionen am Kapitalmarkt aufzunehmen. Die Ukraine müsste das Darlehen nur dann zurückzahlen, wenn Russland nach Kriegsende Entschädigungen leistet. Tut es das nicht, sollen eingefrorene russische Vermögenswerte in der EU zur Rückzahlung herangezogen werden.

Ebola-Ausbruch in Kongo-Kinshasa.

Da viele Menschen die beiden Länder Kongo und Demokratische Republik Kongo schlecht voneinander unterscheiden können, werden sie mittlerweile häufig nach ihren Hauptstädten benannt. Also Kongo-Kinshasa und Kongo-Brazzaville. Heute geht es um das grössere der beiden Länder, um die Demokratische Republik Kongo, also Kongo-Kinshasa.

Dort weitet sich ein Ebola-Ausbruch weiter aus. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO gibt es seit dem ersten gemeldeten Ausbruch am 15. Mai inzwischen mehr als 1000 Verdachtsfälle, über 200 Menschen sind bereits gestorben. Die WHO hat eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen. Besonders aufmerksam beobachten Expert:innen den Erreger selbst: Es handelt sich um einen seltenen Virusstamm, der nach der Provinz Bundibugyo in Uganda benannt ist. Er wurde erstmals in den Jahren 2007 und 2008 identifiziert und unterscheidet sich in einigen Punkten von der bekannten Zaire-Variante. Diese hatte unter anderem den bislang schwersten Ebola-Ausbruch zwischen 2014 und 2016 verursacht.

Hintergrund:
Ebola gehört zu den tödlichsten bekannten Infektionskrankheiten. Je nach Virusvariante und Ausbruch sterben laut WHO 25 bis 90 Prozent der Erkrankten. Die nun verbreitete Bundibugyo-Variante hat eine niedrigere Sterblichkeitsrate von etwa 37 Prozent. Damit ist der Stamm weniger tödlich als die weiter verbreitete Zaire-Variante, die in bis zu 90 Prozent der Fälle zum Tod führt.

Die Ebola-Viren werden durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen, etwa durch Blut, Schweiss, Erbrochenes oder andere Sekrete. Auch Tote bleiben ansteckend. Die Krankheit beginnt oft mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, Schwäche oder Durchfall. Später können Erbrechen, innere und äussere Blutungen sowie Organversagen auftreten. Die Inkubationszeit beträgt laut WHO zwischen zwei Tagen und drei Wochen.

Für die Bundibugyo-Variante existieren laut WHO bislang weder ein zugelassener Impfstoff noch eine spezifische Therapie. Vorerst sei deshalb die Isolation von Erkrankten, Schutzkleidung für medizinisches Personal sowie die Überwachung von Kontaktpersonen wichtig. Die WHO stuft das Ansteckungsrisiko in Kongo-Kinshasa als sehr hoch ein, weltweit jedoch als gering. Anders als etwa das Sars-Cov2-Virus wird Ebola nicht über die Luft, sondern nur bei engem Körperkontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen. Fachpersonen halten eine grosse Ebola-Pandemie für unwahrscheinlich.

Doch ist absehbar, wie sich der Ausbruch weiterentwickelt?
Aktuell ist klar, dass dieser Ausbruch gefährlich und schwer einzudämmen ist. Der letzte Grössere in der Region war 2018-2019, und liess sich nur eindämmen, indem der Zaire-Impfstoff breit eingesetzt wurde. Auch das dauerte schon neun Monate. Das Gebiet, in dem sich Menschen aktuell gesichert mit Ebola infiziert haben, ist schon jetzt sehr gross: 80’000 Quadratkilometer, dort leben 15 Millionen Menschen. Die Gesundheitsversorgung vor Ort ist schlecht, zusätzliche Ebola-Behandlungszentren einzurichten ist entscheidend, wird aber auch durch Gewalt vor Ort erschwert. Helfer:innen stossen in den betroffenen Gebieten auf viel Misstrauen und Unwissen: In der Provinz Ituri hält laut einer Hilfsorganisation etwa ein Drittel der Menschen Ebola für einen Mythos. Zuletzt flohen mehrere Patienten aus einem Krankenhaus, nachdem Angehörige eines Verstorbenen Behandlungszelte in Brand gesetzt hatten, weil ihnen der Leichnam wegen der Ansteckungsgefahr nicht ausgehändigt wurde.

Einfaches oder Doppeltes Mehr?

Braucht es die Mehrheit des Volkes oder auch die der Kantone? Darüber wird aktuell in Bundesbern diskutiert. Genauer geht es um die zukünftige Volksabstimmung über die Bilateralen 3 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

Hintergrund:
Der Bundesrat hatte das Paket im letzten März verabschiedet. Darin geht es einerseits um institutionelle Fragen wie die Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz und um die Mechanismen der Streitschlichtung zwischen den Vertragsparteien. Andererseits geht es aber auch um die Erweiterung der Verträge, etwa mit einem neuen Stromabkommen.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass für dieses Vertragspaket ein fakultatives Referendum zum Zuge kommt. Dass bedeutet, es wird nur darüber abgestimmt, wenn ein Referendumskomittee innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften sammelt. Die meisten Gesetze in der Schweiz unterliegen dem fakultativen Referendum. Beispielsweise die Änderung vom Zivildienstgesetz, über das wir in zwei Wochen abstimmen. Bei solchen Referenden reicht die Mehrheit der Abstimmenden, also das Volksmehr.

Doch bei einigen Gesetzen, die das Schweizer Parlament beschliesst, muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Im Unterschied zum fakultativen Referendum müssen in solchen Fällen keine Unterschriften gesammelt werden, damit es zur Abstimmung kommt. Das Referendum ist dann obligatorisch. Das kommt etwa vor, wenn das Parlament die Verfassung ändern möchte oder die Schweiz in Organisationen wie die Vereinten Nationen oder Nato eintreten will. Beim obligatorischen Referendum braucht es in der Abstimmung eine Mehrheit der Stimmbevölkerung und eine Mehrheit der Kantone, also das Volks- und Ständemehr. Für das Ständemehr werden die Abstimmungsresultate der einzelnen Kantone gezählt. Hat in einem Kanton eine Mehrheit der Stimmenden Ja gestimmt, so zählt die Standesstimme dieses Kantons als Ja. Ständemehr bedeutet also, dass eine Mehrheit der Kantone Ja gestimmt hat. Dieser Mechanismus hat das Ziel, einen Ausgleich zwischen dicht besiedelten Kantonen und eher ländlichen zu schaffen.

Kantone wie Basel-Stadt, Zürich oder Genf haben sehr viele Einwohner:innen, dementsprechend auch viele abstimmende Personen, die tendenziell links und liberal eingestellt sind. Das kann ein Kanton Appenzell Innerrhoden mit nur 16’000 Einwohner:innen aber einer halben Standesstimme (da ehemaliger Halbkanton) wieder ausgleichen. Zum Schluss lässt sich sagen: Unterliegt das neue Vertragspaket dem obligatorischen Referendum, sinkt die Chance, dass die Bilateralen an der Urne angenommen werden.

Letzte Woche hat sich nun die Aussenpolitische Kommission des Ständerats mit 8 zu 5 Stimmen dafür ausgesprochen, dass bei der Abstimmung nur das Volksmehr zählen soll. Anfang Mai hatte sich dafür die Staatspolitische Kommission äusserst knapp, nämlich mit 7 zu 6 Stimmen, für Volks- und Ständemehr ausgesprochen.

Wie es weiter geht:

Die Bilateralen 3 kommen aller Voraussicht nach im September in den Ständerat. Anschliessend muss auch der Nationalrat über sie befinden. Es ist davon auszugehen, dass die Frage des einfachen oder doppelten Mehrs erst von der sogenannten Einigungskonferenz der beiden Räte entschieden wird. Wann das Abkommen dann vor dem Volk landet, ist noch nicht absehbar. Klar ist, dass es das wird. Egal ob fakultatives oder obligatorisches Referendum.

Bleibt uns zum Schluss noch der Blick auf das Wetter: 

Es wechseln sich die nächsten Tage regnerische und sonnige Abschnitte ab, die Tageshöchsttemperatur zu Beginn der Woche um 25 Grad, ab Mittwoch sinkend auf rund 20 Grad.  Wo genau und wie viel es regnet, ist unsicher,  aber es wird sicher stellenweise nass. 

Vielen Dank, dass du auch heute mit dabei warst. Wie immer freuen wir uns über dein Feedback und dass du uns weiterempfiehlst. 


Redaktionsschluss: 31.05.2026, 11:00 Uhr
Weekly 22/2026

Mit Informationen von: srf.ch, republik.ch, br.de, deutschlandfunk.de, dw.com, who.int

Headerbild von Milad Fakurian auf Unsplash

© rethink-blog 2026

Oli Wingeier

Oli, findet alles Neue spannend und erstmal gut, ausser die neuen Rechten. Duscht jeden Morgen zu lange, besitzt mehr als tausend Notizbücher und zu viele Gedanken (oder umgekehrt).
Für rethink wühlt er sich jede Woche durch etliche Nachrichten und kreiert dann daraus eine Zusammenfassung der wichtigsten News. Zu lesen und hören als “Weekly”

https://instagram.com/oli.wingeier
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