Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

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Die Schweiz stimmt am 8. März über die Einführung der Individualbesteuerung für Ehepaare ab. Die Reform soll der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren ein Ende setzen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Verheiratete und Unverheiratete werden heute unterschiedlich besteuert. Wenn verheiratete Paare mehr Steuern bezahlen als Unverheiratete in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, spricht man von der Heiratsstrafe. Wenn sie weniger Steuern bezahlen müssen, spricht man vom Heiratsbonus. 

Verheiratete Paare werden heute gemeinsam besteuert: Die Einkommen, beziehungsweise Vermögen der Ehepartner werden zusammengerechnet. Dadurch gelangen diese in eine höhere Progressionsstufe. Im Gegenzug erhalten sie verschiedene steuerliche Ermässigungen, wie z.B. einen günstigeren Steuertarif.

Unverheiratete Paare hingegen werden heute individuell besteuert, auch wenn sie als Paar zusammenleben. Ihre Einkommen und Vermögen werden nicht zusammengerechnet. Dadurch bleiben sie in einer tieferen Progressionsstufe. Bei Haushalten mit Kindern erhält ein Elternteil in der Regel einen günstigeren Steuertarif.

Beim Bundesgesetz über die Individualbesteuerung handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zu einer Volksinitiative, die von den FDP-Frauen eingereicht wurde. Das Initiativkomitee hat die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen. Das heisst: Wenn das Volk den Gegenvorschlag annimmt, ist die Initiative zurückgezogen. Lehnt das Volk den Gegenvorschlag ab, so entscheidet das Initiativkomitee, ob die Initiative zur Abstimmung gelangt.

Es ist das erste Mal seit 25 Jahren, dass ein Vorschlag zur individuellen Besteuerung von Ehepaaren vom Parlament angenommen wurde, alle früheren Vorschläge waren gescheitert.

  • Gegen den Vorschlag sind zwei separate Referenden zustande gekommen. Eine überparteiliche Allianz aus Mitte, SVP und den Kleinparteien EVP und EDU hat mehr als 65’000 gültige Unterschriften gegen die Reform eingereicht. 

    Gleichzeitig kam es mit der Unterstützung von zehn Kantonen (St. Gallen, Obwalden, Wallis, Appenzell Innerrhoden, Schwyz, Aargau, Uri, Nidwalden, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden) auch das Kantonsreferendum zustande. Dieses Instrument der direkten Demokratie, das seit 1874 in der Verfassung steht, ist nun erst zum zweiten Mal überhaupt zustande gekommen.

Was sich ändert:

Die vom Parlament verabschiedete Reform sieht vor, dass für verheiratete Paare die gleiche Steuergrundlage zur Anwendung kommt wie bei unverheirateten Paaren. Künftig würden beide Eheleute getrennte Steuererklärungen ausfüllen und somit zu einem Steuersatz besteuert, der sich allein nach ihrem jeweiligen Einkommen richtet. Die Individualbesteuerung würde auch für die Kantons- und Gemeindesteuern gelten und das aktuelle System mit Steuerabzügen für verheiratete Paare ersetzen. Falls das Gesetz angenommen wird, tritt es spätestens 2032 in Kraft.

Verheiratete Personen reichen neu je eine eigene Steuererklärung ein. Einkommen wie Lohn und Rente versteuert jede Person separat. Das Vermögen und die Erträge daraus werden nach den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt. Ein gemeinsames Bankkonto beispielsweise wird hälftig aufgeteilt. Bei Liegenschaften gilt der Eintrag im Grundbuch. Jede Person macht ihre eigenen Abzüge geltend. Die kinderbezogenen Abzüge teilen die Eltern bei der direkten Bundessteuer hälftig auf.

Neu soll für Verheiratete und Unverheiratete der gleiche Steuertarif gelten. Um Familien zu entlasten und Mehrbelastungen abzufedern, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6’800 auf 12’000 Franken erhöht. Die Reform führt bei der direkten Bundessteuer dazu, dass alle Steuerpflichtigen zusammen um schätzungsweise 630 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden. Wird die Vorlage angenommen, werden

auch die Kantone ihre Steuergesetze anpassen.

Welche Auswirkungen die Individualbesteuerung auf Ehepaare haben wird, hängt vor allem davon ab, wie das Einkommen unter den Eheleuten verteilt ist. Wenn beide ein ähnlich hohes Einkommen erzielen, bezahlt das Ehepaar mit der Reform tendenziell weniger direkte Bundessteuer als bisher. Darunter fallen auch viele Ehepaare im Rentenalter. Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einer sehr ungleichen Einkommensverteilung hingegen bezahlen tendenziell mehr direkte Bundessteuer. Das gilt besonders, wenn sie Kinder haben, auch wenn die Erhöhung des Kinderabzuges dem entgegenwirkt. Die Entlastungen beziehungsweise Mehrbelastungen mit der Reform sind umso stärker, je höher das Einkommen des Ehepaars ist.

Die Vorlage führt dazu, dass die jährlichen Einnahmen aus der direkten Bundessteuer um 630 Millionen Franken sinken, wie der Bundesrat schätzt. Wie sich die Vorlage auf die kantonalen Steuereinnahmen auswirkt, hängt von der Umsetzung der Individualbesteuerung durch die Kantone ab.

Die Individualbesteuerung dürfte den Anreiz erhöhen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder den Beschäftigungsgrad zu erhöhen. Der Effekt entsteht aus folgendem Grund: Baut bei einem Ehepaar die zweitverdienende Person ihr Pensum aus, so fallen künftig auf dem zusätzlichen Einkommen tiefere Steuern an. Heute wird dieses zusätzlich erzielte Einkommen aufbauend auf dem Einkommen der erstverdienenden Person besteuert. Zukünftig erfolgt die Besteuerung des zweiten Einkommens für sich allein. Das zusätzliche Einkommen wird deshalb in einer niedrigeren Progressionsstufe besteuert.

Wer dagegen ist:

Das Referendum wurde von den beiden Referedumskomitees «Steuer-Schwindel Nein!» und «Nein zur Individualbesteuerung» sowie auch von zehn Kantonen ergriffen. Zu den beiden Komitees zählen SVP, die Mitte, EVP, EDU und die IG Familie 3plus – unterstützt vom Bauernverband und Gewerbeverband.

Argumente der Gegner:innen:

Die Argumentation der Kantone lässt sich im Wesentlichen in drei Punkte zusammenfassen. Erstens erachten sie die Reform als nicht notwendig. Es bestünden bereits wirksame Instrumente zur Abschaffung der Heiratsstrafe, die zudem auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden könnten, ohne das gesamte Steuersystem umzugestalten oder in die Steuerautonomie der Kantone einzugreifen. 

Die gesamte Gegnerschaft kritisiert, dass mit dem neuen Bundesgesetz neue Ungleichbehandlungen geschaffen würden. Insbesondere würden Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit einem tiefen Zweiteinkommen steuerlich stärker belastet als Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensverteilung.

Und sie verweisen auf den zusätzlichen administrativen Aufwand und die höheren Kosten. Ehepaare müssten künftig zwei Steuererklärungen einreichen, was den Aufwand für die Steuerpflichtigen erhöhen würde. Gleichzeitig entstünden gesamtschweizerisch zusätzliche Kosten für die Steuerverwaltungen, da mehr Steuererklärungen zu verarbeiten wären.

Nein zum Angriff auf Mittelstand und Familien:
Der Mittelstand wird durch eine neue Heiratsstrafe benachteiligt. Nur wenige Doppelverdiener-Paare mit hohem Einkommen profitieren von der Individualbesteuerung.

Nein zum massiven Mehraufwand für Ehepaare:
Neu müssen zwei Steuererklärungen pro Familie ausgefüllt werden. Das bedeutet 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen pro Jahr.

Nein zur steuerlichen Aufteilung des Besitzes der Eheleute:
Damit das Vermögen eines Ehepaars individuell versteuert werden kann, müsste sein Besitz wie bei einer Scheidung aufgeteilt werden.
— Argumentarium nein-zur-individualbesteuerung.ch

Wer dafür ist:

Neben Bundesrat und Parlament empfehlen auch die Parteien Grüne, SP, GLP und FDP ihren Sympathisant:innen, ein Ja in die Urne zu legen. Der Verband Alliance F und economiesuisse setzen sich ebenfalls für ein Ja ein. Der Gewerkschaftsbund beschliesst Stimmfreigabe und der Schweizerische Gemeindeverband kommuniziert keine Parole.

Argumente der Befürworter:innen:

Geht es nach Bundesrat und Parlament, schaffe die Individualbesteuerung die Heiratsstrafe bei den Steuern ab, beseitige gleichzeitig den Heiratsbonus und sei dadurch ausgewogen. Die Individualbesteuerung könne dazu führen, dass verheiratete Zweitverdienende ihr Erwerbspensum erhöhen würden. Das stärke die Wirtschaft und Sozialwerke. Die Unternehmen müssten dadurch weniger auf Arbeitskräfte aus dem Ausland zurückgreifen. Eine erhöhte Erwerbstätigkeit stärke ausserdem die finanzielle Unabhängigkeit beider Eheleute. Sie verbessere die Altersvorsorge und die Absicherung im Fall einer Scheidung. Das träge zur Gleichstellung von Frau und Mann bei.

Die Individualbesteuerung stärkt die finanzielle Eigenverantwortung, da jede Person ihre Einkünfte und Abzüge in einer separaten Steuererklärung deklariert. Der administrative Aufwand für die getrennten Steuererklärungen hält sich in Grenzen, da die steuerpflichtigen Personen bereits heute gewisse Einkünfte und Abzüge separat deklarieren müssen. Zudem lässt sich der zusätzliche Aufwand durch die fortschreitende Digitalisierung verringern.
— Argumentarium Bundesrat und Parlament

Das Budget:

  • Die seit 2024 geltenden Transparenzregeln verpflichten die politischen Verbände und Parteien, ihre Budgets für Abstimmungen offenzulegen. Die neuen Transparenzvorschriften schreiben vor, dass Kampagnen über 50'000 Franken bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen offengelegt werden müssen. Bei Spenden über 15'000 Franken wird der Spender oder die Spenderin namentlich erwähnt.

Gemäss Meldung an die Eidgenössische Finanzkontrolle rechnet das Ja-Lager mit einem Abstimmungs-Budget von 700’000 Franken. Dazu trägt das Komitee “Ja zur Individualbesteuerung” mit 550’000 Franken am meisten bei. Dieses erhielt dabei unter anderem Geld vom Wirtschaftsdachverband economiesuisse (300’000) und der Zürcher Handelskammer (50’000). Die FDP budgetiert für die Ja-Kampagne 150’000 Franken und erhielt dabei 50’000 von der Privatperson Luzius Sprüngli. 

Das Nein-Lager rechnet aktuell mit einem Kampagnen-Budget in der Höhe von knapp 400’000 Franken. Dieses besteht aus der SVP (230’000) und Mitte (160’000).

Stand: 12.02.2026

Abstimmungsfrage:

Das steht auf dem Abstimmungszettel: Wollen Sie das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung annehmen?

Das bedeutet es:  Willst Du, dass Ehepaare künftig ihre Einkommen und Vermögen separat versteuern und beide eine Steuererklärung ausfüllen?


PS: Egal welcher Meinung du bist, nutze dein Stimmrecht und gehe an die Urne.

PPS: Auch wenn man einen Brief öffnen und wieder abschicken muss, oder am Sonntag ins Abstimmungslokal gehen muss, nicht alle auf dieser Welt können so viel mitbestimmen wie wir. Also sollten wir uns auch einen Tritt in den Arsch geben und es ernst nehmen.


Oli Wingeier

Oli, findet alles Neue spannend und erstmal gut, ausser die neuen Rechten. Duscht jeden Morgen zu lange, besitzt mehr als tausend Notizbücher und zu viele Gedanken (oder umgekehrt).
Für rethink wühlt er sich jede Woche durch etliche Nachrichten und kreiert dann daraus eine Zusammenfassung der wichtigsten News. Zu lesen und hören als “Weekly”

https://instagram.com/oli.wingeier
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